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Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit erreicht Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie fördert sie durch individuelle und gruppenbezogene Angebote in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und verfolgt gleichzeitig das Ziel, Lebensbedingungen zu verbessern und Benachteiligungen abzubauen.
Gesetzlich ist Jugendsozialarbeit im § 13 SGB VIII in Verbindung mit § 15 LKJHG Baden-Württemberg verankert. Zentrale Handlungsfelder und -ansätze sind die Mobile Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit, Angebote der Jugendberufshilfe und des Jugendwohnens sowie die Jugendmigrationsdienste.
Jugendsozialarbeit gestaltet biographische Übergänge mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer erschwerten Ausgangsbedingungen an diesen „Schwellen“ mit einem erhöhten Scheiternsrisiko konfrontiert sind. Jugendsozialarbeit wirkt als Unterstützungsnetzwerk, das Schnittstellen zur Suchthilfe, Arbeitsförderung und Schule nutzt, um Teilhabechancen zu erhöhen, und sorgt für eine lokale und regionale Infrastrukturentwicklung.

 

Zentrale Ansätze und Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind: