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Projektausschreibung

Das Projekt „Pädagogische Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit“ ist unter dem Zusatztitel „Gruppenarbeit stärken“ in die Verlängerung gegangen und fördert die pädagogische Gruppenarbeit als eine langjährig erprobte und gelingende Methode in den benannten Handlungsfeldern.

Projektausschreibung

Träger, Einrichtungen und/oder Fachkräfte aus den Handlungsfeldern Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit können sich in dieser zweiten Bewerbungsphase bis zum 09.05.2025 als Projektteilnehmende mit ihrem Gruppenangebot bewerben.

Das Projekt mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 wird im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg in Kooperation mit der AGJF, der LAG Mobile/Streetwork und dem Netzwerk Schulsozialarbeit in Verantwortung des Diakonischen Werks Württemberg durchgeführt.

Mit der Projektverlängerung wird an Erfahrungen und Erkenntnissen zu Gelingensbedingungen pädagogischer Gruppenarbeit aus dem Projekt “Pädagogische Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit” (2023 und 2024) angeknüpft. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem vorausgegangenen Projektzeitraum können nun durch die Verlängerung in die landesweite Praxis Sozialer Arbeit getragen, weitere Standorte in der Erprobung und Etablierung von Gruppenangeboten unterstützt, Gruppenangebote auf einem qualitativ hohen Niveau ausgebaut und Fachkräfte weitergebildet sowie miteinander vernetzt werden.

Durch die fachliche und finanzielle Förderung soll die pädagogische Gruppenarbeit in der Praxis ver- und gestärkt werden und dadurch ein Beitrag zur gelingenden Begleitung und Unterstützung junger Menschen zu einer teilhabefähigen und resilienten Persönlichkeit geleistet werden.

Im Rahmen der Projektlaufzeit erhalten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit eine anteilige Förderung für Personal- und Sachkosten um (bislang bestehende) Konzepte von Gruppenarbeit fest etablieren, ausbauen oder auch neu starten zu können. Die Förderung kann sowohl für zusätzliche Stellenanteile als auch qualifizierte Honorarkräfte (aus den Berufen der Sozialpädagogik, angrenzenden Feldern oder in der Ausbildung/Studium befindlich) eingesetzt werden.

Zudem werden projektteilnehmende Fachkräfte und Honorarkräfte (Leitungen und Co-Leitungen) durch eine verpflichtende begleitende Qualifizierung sowie einen moderierten Onlinetreff der beteiligten Fachkräfte fachlich gefördert.

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Die wissenschaftliche Begleitung ist prozess-, praxis- und bedarfsorientiert ausgerichtet und knüpft an Erfahrungen und Wissensbestände aus dem vorausgegangenen Projektzeitraum an. Die wissenschaftliche Begleitung nimmt an allen Reflexions- und Qualifizierungsbausteinen teil und erarbeitet im Projektverlauf in Reaktion auf Beobachtungen der Praxis eigene Impulse, Hilfsmittel sowie Arbeitsmaterialien.

Folgende Voraussetzung sind zu beachten:

  • Die Gruppe besteht schon und/oder wurde unabhängig des Projektes neu gegründet;
  • Mindestanzahl von 5 ständigen Gruppenmitgliedern und eine maximale Anzahl von 12 Gruppenmitgliedern;
  • Gruppenverständnis in Abgrenzung zu offenen Angeboten: Gruppenarbeit als pädagogische Methode für die Erreichung der übergeordneten Ziele, dauerhaft angelegt, verbindliche/kontinuierliche Teilnahme der Gruppenmitglieder (Mitglieder der Gruppe verstehen sich als Teil ihrer Gruppe und nehmen verbindlich teil - kein offener Treff);
  • regelmäßig stattfindende Gruppentreffen ein Mal/ Woche (mögliche Ausnahme: Ferienzeiten);
  • Leitung der Gruppe mindestens durch eine pädagogische Fachkraft und eine weitere Hilfskraft;
  • Bereitschaft der Gruppenleitungen, sich auf die erarbeiteten Erkenntnisse und Erfahrungen zu Gelingensbedingungen pädagogischer Gruppenarbeit einzulassen und diese bei der Umsetzung der Gruppenarbeit zu berücksichtigen;
  • Selbstverpflichtung der Träger, dass die Fachkräfte an den vorgesehenen Qualifikationen und Meta-Reflexionen teilnehmen und Zeitressourcen hierfür zur Verfügung stehen;
  • Erklärung der Absicht durch den Träger, nach Abschluss des Projekts ein Gruppenarbeitsangebot in der Einrichtung weiterzuführen/ dieses in das Regelangebot zu integrieren.

Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.

Zeitlicher Ablauf

09. Mai 2025 Frist zur Antragsstellung/ Bewerbung als Projektstandort

Ab 07. Juli 2025 Mitteilung über die Auswahl der Projektstandorte

01. September 2025 Start der Projektteilnahme

31.12.2026 Ende der Projektförderung

Informationsveranstaltung zum Projekt via Zoom:

29.04.2025         14.00 – 14.45 Uhr

https://eu01web.zoom.us/j/68487113292?pwd=6OsOKEnBfVpH4ha2bYP981fzyBZIDF.1

Meeting-ID: 684 8711 3292

Kenncode: 778200

Reichen Sie ihre Projektbewerbung bitte zunächst digital, via forms ein:

https://forms.office.com/e/1hgtTM0Sug

Für eine Terminvereinbarung bei Rückfragen, für die Anmeldung zur Informationsveranstaltung, eine Antragsberatung und die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Janet Geltz unter:

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Projektverantwortlich: Janet Geltz

in beratender Funktion: Julia Müller

Wissenschaftliche Begleitung: Prof.in Dr.in Helen Breit

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen, hat.