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Jugendwohnen

Was ist Jugendwohnen nach § 13 SGB VIII?

Angebote des Jugendwohnens haben zum Ziel, jungen Menschen ab 15 Jahren während ihrer Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder beruflichen Ausbildung die notwendige Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sie bei ihrer Ausbildung zu unterstützen sowie ihre persönliche und soziale Entwicklung zu fördern. Das Jugendwohnen ermöglicht jungen Menschen eine Ausbildung an Orten, die zu weit entfernt sind, um sie vom Elternhaus aus zu erreichen. Durch sozialpädagogische Angebote erweitert das Jugendwohnen die Leistungsmöglichkeiten von reinen Wohnangeboten (z. B. Studentenwohnheime, Kolleginternate) und öffnet diese für weitere Zielgruppen (Minderjährige, junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf etc.). Wenn erforderlich, unterstützt das Jugendwohnen auch junge Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligung, damit die besondere Lebensphase während des Übergangs von der Schule in den Beruf erfolgreich gelingen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendwohnen unterstützt die Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen durch die Unterbringung der Auszubildenden während der Ausbildungszeit und des Blockschulunterrichts. Die Kooperation zwischen Betrieb, Berufsschule und Jugendwohnen gibt dem jungen Menschen bestmögliche Unterstützung für seine persönliche Entwicklung. Das gemeinsame Leben im Jugendwohnheim führt zu einer hohen Selbständigkeit und Eigenverantwortung und damit zu einer zentralen Schlüsselqualifikation in einer wichtigen Phase der Persönlichkeitsentwicklung. Jugendwohnen fördert Mobilität, indem es die erforderliche Unterstützungsstruktur bereitstellt, damit Jugendliche, die überwiegend mobilitätsbereit sind, auch tatsächlich den Mobilitätsanforderungen gerecht werden können. Jugendwohnen unterstützt die Auszubildenden, die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschulen und leistet somit einen wichtigen geselllschaftspolitischen Beitrag zur Nachwuchsförderungen und zur Sicherung der Fachkräfte in der Wirtschaft.

 

 

 

 

 

 

Jugendwohnen in Baden-Württemberg

Die der LAG JSA angehörenden rund 50 Jugendwohnheime verfügen über 3.500 Plätze und bieten jährlich ca. 7.500 jungen Menschen sozialpädagogisch begleitetes Wohnen an.

Aktivitäten der LAG JSA

Im AK Jugendwohnen der LAG JSA bearbeiten Fachleute des Jugendwohnens aus allen Trägergruppen aktuelle Fachthemen des Jugendwohnens. Der AK tagt mindestens dreimal jährlich halbtägig.
Ansprechpartnerin: Bernadette Ruprecht

Der AK Jugendwohnen organisiert gemeinsam mit dem Landesjugendamt (KVJS) die
Jahresfachtagung Jugendwohnen

Das Positionspapier der LAG Jugendsozialarbeit zum Jugendwohnen in Baden-Württemberg finden Sie hier.