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Landesjugendplan

Einrichtungen der Jugendsozialarbeit können im Rahmen des Landesjugendplans Förderung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erhalten für

  • Seminare
  • Jugenderholung
  • Praktische Maßnahmen

Die LAG Jugendsozialarbeit berät die Einrichtungen und koordiniert die Antragstellung.

 

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt seit dem Jahr 2023 nur noch digital über die Plattform oaseBW (www.oaseBW.de).   

Sollten Sie hierzu noch keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Jennifer Kündiger.

Auf der Plattform finden Sie dann auch die für das Jahr 2024 gültigen Antragsformulare.

 

Bitte reichen Sie Ihre Anträge für 2024 bis spätestens 11.03.2024 bei OaseBW ein.

Zudem sind die unterschriebenen Anträge bis zum 15.03.2024 postalisch an Frau Kündiger zu senden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kündiger zur Verfügung:

Tel. 0711 1656-339, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Weitere Informationen zum Allgemeinen und den Fördermöglichkeiten im Landesjugendplan erhalten Sie auf der Internetseite des Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg unter diesem Link.

 

Verwaltungsvorschrift KJA/JSA