Antragstellung Landesjugendplan
Einrichtungen der Jugendsozialarbeit können im Rahmen des Landesjugendplans
Förderung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erhalten für
- Seminare
- Jugenderholung
- Praktische Maßnahmen
Die LAG Jugendsozialarbeit berät die Einrichtungen und koordiniert die Antragstellung (Sammelantrag).
Bitte reichen Sie die Anträge (2-fach) bis zum 09.03.2020 ein bei:
LAG Jugendsozialarbeit
Herrn Viktor Tone
c/o Diakonisches Werk Württemberg
Postanschrift: Postfach 10 11 51, 70010 Stuttgart
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Tone zur Verfügung:
Tel. 0711 1656-339, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anpassung der Fördersätze für das Jahr 2020
Tagessätze in folgenden Bereichen werden auf einen einheitlichen Satz von 17,00 € (2019: 12,00 €) angehoben :
- Jugenderholung und pädagogische Betreuung
- für finanziell schwächer gestellte Teilnehmer*innen
- sowie für Jugenderholungsmaßnahmen
- sowie für Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
Praktischen Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung werden im Jahr 2020 mit einem Anteil von 35% höchstens jedoch mit 2000 € je Maßnahme (2019: 25% und max. 1200€ je Maßnahme) gefördert.