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männlich.jung.geflüchtet

in den Jahren 2021 und 2022 wurden in einer ersten Projektphase an sechs Standorten bereits Ansätze der fachlichen Weiterentwicklung erprobt.

Mit dem zum 01.01.2021 gestarteten Förderprogramm wurden Ziele auf zwei Ebenen verfolgt. Über die Arbeit mit der Zielgruppe selbst wurde auch eine fachliche Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit vorangetrieben. Dies bedeutete, dass auf die Zielgruppe und deren Bedarfslagen angepasste Konzepte modellhaft erprobt und ausgewertet wurden und Handlungsempfehlungen für die Übertragung auf andere Standorte formuliert wurden.

 In der folgenden Projektphase "männlich.jung.geflüchtet² ab dem 01.04.2023 bis zum 31.12.2024 sollen weitere Standorte in die Weiterentwicklung hinzugezogen und eine Vertiefung der ersten Erkenntnisse verfolgt werden.

 

Ausschreibung Folgeprojektförderung - männlich.jung.geflüchtet²

In einer Projektlaufzeit vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2024 sollen an bis zu sechs Standorten modellhafte Ansätze der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit erprobt werden. 0,5 – 1,0 VK sollen an Einrichtungen der Mobilen Jugendarbeit, der Jugendmigrationsdienste oder der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit angegliedert werden und im Sozialraum eng mit weiteren Akteuren kooperieren.

Bitte beachten Sie, diese Projektausschreibung ist vorbehaltlich des am 21.12.2022 zu beschließenden Doppelhaushalts für die Jahre 2023 und 2024.

Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung. Voraussetzung ist, dass der antragstellende Träger über Fachkräfte mit einschlägigen Berufserfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit verfügt:

  • Mobile Jugendarbeit
  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
  • Jugendmigrationsdienste

Die zu fördernden Antragsteller:innen sind bereits mit der Zielgruppe in Kontakt oder verfügen über Zugänge und methodisches Repertoire um diesen in überschaubarer Zeit aufzubauen. Idealerweise ist das Projekt in eine örtliche Konzeption eingebettet, wird von einem örtlichen Runden Tisch befürwortet und in Abstimmung mit lokalen Akteur:innen geplant.

Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

31.01.2023:                Frist zur Bewerbung als Projektstandort

bis 28.02.2023            Mitteilung über die Auswahl der Modellstandorte

01.04.2023:                Frühestmöglicher Projektbeginn an den Modellstandorten

31.12.2024:                Ende der Projektförderung

Ihren Projektvorschlag übersenden Sie uns bitte ausschließlich mit beiliegendem Antragsformular mit Kosten- und Finanzierungsplan.

 

Für Rückfragen und die Antragstellung wenden Sie sich an:

Julia Müller (Projektleitung)       Katrin Stegmaier 
Tel.: 0711/1656-125       Tel.: 0711/1656-561
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Downloads/Formulare:

Ausschreibung

Das Modellprojekt wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork und der Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit durchgeführt.