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Die LAG JSA ist einer von über 60 Verbänden in Baden- Württemberg welcher dem „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ folgt. Die Forderung, ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll von den Parteien in Baden-Württembergischen Landtag im neuen Koalitionsvertrag verankert werden.
Das Antidiskriminierungsgesetz zielt darauf ab allen Personen im Umgang mit Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, im Bildungsbereich (Schulen und Hochschulen) sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, welcher bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht.

Das Forderung nach dem Gesetz kann durch eine Online-Unterschrift über www.aufruf-ladg.de unterstützt werden.

Weitere Informationen können Sie derPressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft der Antidiskriminierungsberatung entnehmen.